Mrz
30
2010
Der Internethandel boomt. Immer häufiger wandert Ware über den virtuellen Warenkorb statt über den Verkaufstresen eines Ladenlokals. Im zunehmenden Wettbewerb wirbt der Online-Handel auch mit Gutscheinen verstärkt um Käufer. Bei deren Verwendung sind jedoch einige Punkte zu beachten.
Gutschein – wie einlösen?
Beim Kauf im Internet ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Gutschein vor Abschluss des Geschäftsvorgangs geltend gemacht wurde. Meist geschieht dies damit, dass ein auf dem Gutschein (oder der E-Mail, die über den Gutscheinbetrag informierte) angegebener Gutscheincode in einem Feld des Bestellformulars eingetragen werden muss.
Ohne Gutscheincode kein Preisnachlass!
Wurde die Bestellung bereits abgeschickt, ohne dass der Gutscheincode angegeben wurde, kann der Betrag nicht verrechnet werden. Ärgerlich für den Kunden, aber so ist die Regel.
Worauf noch achten?
Gutscheine haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Zudem sind sie oft nicht mit anderen Preisvorteilen kombinierbar. Ein weiterer Fallstrick sind die Versandkosten. Werden sie durch den Wert des Gutscheins nicht wenigstens ausgeglichen, sollte die Bestellung überdacht werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Ist der Gutschein noch gültig?
- Gehen höhere Preisvorteile durch die Verwendung des Gutscheins verloren?
- Übersteigen die Versandkosten den Gutscheinwert?
- Wurde der Gutscheincode vor der Bestellabgabe angegeben?
Werden diese Punkte beachtet, können Kunden beim Online-Shopping mit Gutscheinen viel Geld sparen.